Neben der Vollunterbringung im Stammhaus bieten wir Betreutes Wohnen
(gem. § 35, 41 SGB VIII) für Jugendliche und junge Erwachsene an.
Leitlinie für unsere Leistungserbringung ist der § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: "Jeder junge Mensch hat ein
Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit."
Das Angebot der Verselbständigung in unseren zwei Außenwohnungen richtet sich vor allem an Jugendliche und junge
Erwachsenen, die z.B. eine weiterführende Schule besuchen möchten, eine Ausbildung beginnen oder sich bereits in
einer solchen befinden, oder die in einer Berufsfindungsmaßnahme integriert sind. Diese Schulen und Ausbildungsstätten befinden sich zumeist in Flensburg, Schleswig,
Süderbrarup (JAW) und Kappeln.
Durch die intensive Zusammenarbeit mit örtlichen Betrieben werden zudem Ausbildungsmöglichkeiten gefördert.
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene, die aus der Wohngruppe des Stammhauses kommen und bei
denen ein Bedarf an weiterer Verselbständigung gegeben ist. Jugendliche, die aus anderen Einrichtungen oder
direkt aus dem Elternhaus kommen, können nach Absprache ebenfalls betreut werden.
Vorraussetzung für diese Art der Betreuung ist die Bereitschaft der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die
eigene Lebensplanung aktiv zu gestalten und entsprechende Hilfsangebote der Fachkräfte anzunehmen.
Die zwei Appartmentwohnungen mit jeweils ca. 20 qm Wohnfläche, einer Wohnküche, separatem Schlafzimmer im
Obergeschoss und einem gemeinsamen Badezimmer befinden sich auf dem Gelände des Stammhauses.
Die Beteuung erfolgt durch die Fachkräfte des Stammhauses.
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